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Was leistet der Bundesverband
Angesichts der verwirrenden Fülle von nationalen und internationalen Agenturen, so wie der Internetvermittlungen bietet der Bundesverband eine Orientierungshilfe für Familien, Betreuer und Agenturen. Agenturen, Familien und Betreuer profitieren gleichermaßen von den Leistungen des Bundesverbandes.
Informationsdienst
- für Agenturen hinsichtlich Verfahren und Bestimmungen
- für Behörden und Medien
- Zugang zu Rechtsgutachten und Gerichtsurteilen
Beratungsdienst
- für Agenturen, Betreuer und Familien, aber auch Behörden für sämtliche Fragen zum Thema 24 Stunden Betreuung
Info-Netzwerk
- für Agenturen untereinander: gut funktionierendes Netzwerk und reger Informationsaustausch im internen Mitgliederbereich, wovon sowohl Betreuer als auch Familien profitieren
- das Unterhalten eines umfangreichen öffentlichen Forums
Interessen-Vertretung
- gegenüber Behörden, Ministerien und Konfliktschlichtung zwischen Mitgliedsagenturen und Familien und/oder Betreuern
Dialog
- mit Versicherungen, Institutionen und Behörden sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene
Controlling
- Überprüfung der Agenturen vor Verbandsaufnahme
- stichprobenartige Agenturkontrollen und Verhängung von Sanktionen, sofern ein Verstoß gegen den Branchenkodex festgestellt wird
- die Auseinandersetzung mit den am Markt befindlichen Agenturen in Form von Recherchen bringt mehr Transparenz für Familien, Betreuer, Behörden und andere Agenturen.
Der Bundesverband führt selbst keine Vermittlungstätigkeiten durch.
Der Bundesverband hat es sich zum Ziel gesetzt, Leitlinien zu formulieren und die Erstellung von Qualitätsstandards festzuhalten, die den angeschlossenen Mitgliedern als Orientierung für ein langfristiges und erfolgreiches wirtschaftliches Handeln im spezifischen Anforderungsprofil dienen sollen.
Die Standards dienen dem ordnungsgemäßen Ablauf einer Vermittlung nach oder innerhalb von Deutschland zum Schutz von Familien und Betreuern. Ferner helfen sie den Agenturen, eine hochwertige Dienstleistung zu erbringen. Gleichermaßen ist die Verpflichtung der Einhaltung dieser Qualitätsstandards notwendige Voraussetzungen im Anerkennungsverfahren.
Eingestellt von Kateryna Krunich, 15. August 2007

